Schon vor drei Jahren haben wir hier auf unserem Blog über Green Bonds (grüne Anleihen) geschrieben. Mittlerweile sehen immer mehr Unternehmen in Green Bonds eine attraktive Finanzierungsform: Sie können mit ihnen nicht nur umweltfreundliche Projekte finanzieren, sondern auch neue Investorengruppen ansprechen, ihr Risikomanagement verbessern und ihr Engagement für Nachhaltigkeit demonstrieren (lesen Sie hier mehr über aktuelle Entwicklungen bei sozialen Anleihen – Social Bonds).
Es ist also kein Wunder, dass das Marktvolumen von Green Bonds stark gewachsen ist. In Europa entfällt mittlerweile rund ein Zehntel aller Anleiheemissionen auf Green Bonds. Der deutsche Markt nimmt dabei die Spitzenposition ein.
Um einen einheitlichen Standard für grüne Anleihen in der Europäischen Union zu etablieren, hat das EU-Parlament die EU-Green-Bond-Verordnung verabschiedet. Sie gilt ab dem 21.12.2024 und ihr Ziel lautet: die Transparenz und Vergleichbarkeit von Green Bonds zu erhöhen, um die Gefahr des Greenwashings zu verringern und unterschiedliche Standards und Marktpraktiken im EU-Raum zu harmonisieren. Die Verordnung dient der Umsetzung des Sustainable Finance Action Plan der EU und folgt der Taxonomie-Verordnung sowie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).