Am 17. August 2026 endet die Antragsfrist für die Strompreiskompensation des Abrechnungsjahres 2025. Wer die Frist versäumt, verliert seinen Förderanspruch vollständig.
Gerade für die energieintensive Chemieindustrie geht es dabei nicht um einen rein administrativen Vorgang. Die Strompreiskompensation kann einen spürbaren Beitrag zur Entlastung von Stromkosten leisten und finanzielle Spielräume schaffen, die für Investitionen in Dekarbonisierung, Elektrifizierung und die Modernisierung von Produktionsanlagen genutzt werden können.