Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder tragen eine große Verantwortung, auch in strafrechtlicher Hinsicht. Immer mal wieder steht das Top-Management tatsächlich vor Gericht. Im Raum stehen dann zum Beispiel Insolvenzdelikte, Untreuestrafbarkeiten oder die Verletzung von Bilanzvorschriften. Der große Thementreiber ESG wirft nun eine weitere Frage auf: Ist eine fehlerhafte Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein weiteres Haftungsrisiko für Deutschlands Chefetagen?
Rund 49.000 Unternehmen in der EU werden nach der CSRD in ihren Lageberichten auch Nachhaltigkeitsthemen dokumentieren müssen. Dabei sind Standards zu beachten, die die EU-Kommission auf der Basis der sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erlässt. Doch was sind die Folgen, wenn Fehler passieren, und welche Personen haften dafür? Sehr wahrscheinlich ist: Nicht nur das Unternehmen selbst kann Schaden nehmen. Und wahrscheinlich ist auch: Umweltorganisationen und die Presse werden die Unternehmen genau beobachten und Verstöße oder fehlerhafte Angaben unter dem Schlagwort „Greenwashing“ publik machen. Dabei ist in diesem Zusammenhang „Greenwashing“ weit mehr als ein Kavaliersdelikt.
Von der Berichtspflicht betroffene Gesellschaften und deren Organe sollten daher wissen: Was droht bei Fehlern außer einer Rufschädigung und wer im Unternehmen muss dafür geradestehen?