Im EU-Amtsblatt vom 28. Juli 2026 sind die beiden nachstehenden Delegierten Verordnungen zur Ergänzung der Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in ESG-Bereichen veröffentlicht worden:
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/871 der Kommission vom 21. April 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Elemente von ESG-Rating-Produkten, die gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Nutzern von ESG-Ratings, bewerteten Objekten und Emittenten bewerteter Objekte offenzulegen sind (die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 2. Juli 2026)
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/872 der Kommission vom 21. April 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Maßnahmen und Schutzvorkehrungen, die von ESG-Rating-Anbietern zu treffen sind, um ihre ESG-Rating-Tätigkeiten von ihren anderen Tätigkeiten zu trennen (die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 2. Juli 2026)