Die EFRAG hat am 23. Juli 2026 einen Entwurf mit dem Titel "ESRS für bestimmte Nicht-Eu-Unternehmen gemäß Artikel 40a der Rechnungslegungsrichtlinie" veröffentlicht.
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) führte in Artikel 40a der Rechnungslegungsrichtlinie Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für EU-Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen mit einer Muttergesellschaft außerhalb der EU ein, sofern der Nettoumsatz der Tochtergesellschaft bzw. Zweigniederlassung im vorangegangenen Geschäftsjahr 200 Millionen Euro überstieg und der Konzernumsatz der Muttergesellschaft außerhalb der EU in jedem der letzten beiden Jahre in der EU 450 Millionen Euro überstieg. Artikel 40a enthält zudem die Verpflichtung für die Europäische Kommission, einen speziellen Europäischen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) für diese Unternehmen zu verabschieden.
Die Europäische Kommission hat EFRAG mit der Entwicklung dieses ESRS ('ESRS-40a') beauftragt. Als ersten Schritt hat EFRAG nun einen Entwurf für den ESRS-40a veröffentlicht.
Der Entwurf enthält dieselben 12 Standards wie die vollständigen ESRS, die im Juli 2026 als delegierter Rechtsakt verabschiedet wurden. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den vollständigen ESRS und dem Entwurf.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG unter den nachstehenden Links:
- Pressemitteilung
- Entwurf des ESRS-40a
- Grundlage für Schlussfolgerungen
- Online-Fragebogen zur Abgabe von Rückmeldungen zum Entwurf
Die Pressemitteilung enthält außerdem eine markierte Version des Entwurfs im Vergleich zu den vollständigen ESRS, ein Änderungsprotokoll, die Präsentation sowie die Aufzeichnung eines am 22. Juli 2026 abgehaltenen Webinars zum Entwurf sowie häufig gestellte Fragen.