Seit dem 01.01.2023 müssen sich Vermietende an den CO2-Kosten ihrer Mieter:innen beteiligen. Das sieht das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten – CO2KostAufG) vor. Genaugenommen geht es dabei um eine CO2-Steuer, die seit 2019 auf den Verbrauch von Öl und Gas anfällt. Der aktuelle CO2-Preis für Gas und Öl liegt bei 30 Euro pro Tonne CO2 und steigt bis 2025 schrittweise bis auf 55 Euro. Bisher wurde diese Last allein von den Endverbraucher:innen getragen. Das hat sich jetzt geändert. Damit kann sich die Sanierung von Gebäuden finanziell nun noch eher lohnen.
Der Hintergrund der CO2-Kostenaufteilung: Der Energieverbrauch hängt nicht allein von den Mieter:innen ab, sondern auch von der Wärmedämmung der Immobilie. Deswegen möchte der Gesetzgeber nicht nur für die Mieterseite Anreize geben, den CO2-Ausstoß zu verringern. Vielmehr soll auch die Vermieterseite hierzu beitragen, indem sie ihre Gebäude saniert. Mit diesem Schritt reagiert der Gesetzgeber darauf, dass der Gebäudesektor die Klimaziele nach dem Klimaschutzgesetz wiederholt nicht erreicht hat. Deswegen ist es aus der Sicht der Bundesregierung verständlich, den Druck auf Immobilienbesitzer:innen zu erhöhen, ihre Gebäude zu modernisieren.
Für Wohngebäude ist ein Stufenmodell vorgesehen: Je klimafreundlicher das Haus gebaut ist, umso kleiner ist der Anteil der Vermietenden an der CO2-Abgabe. Der auf die Hausbesitzer:innen entfallende Anteil variiert zwischen 95 Prozent bei Wohnungen mit besonders schlechter energetischer Qualität und 0 Prozent bei optimaler Sanierung.
Für die gewerbliche Miete gilt momentan: Unabhängig vom Zustand der Immobilie werden die CO2-Kosten hälftig auf Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bis 2025 soll auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell eingeführt werden.