Artikel 6 des Pariser Abkommens schafft einen verbindlichen Rahmen für den internationalen Handel mit Emissionsminderungen. Der sogenannte Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) wird von einem UN-Gremium überwacht und stellt strenge Anforderungen an die Umweltintegrität, Transparenz und Methodik von Emissionsgutschriften.
Zertifikate, die im Rahmen des PACM ausgegeben werden, gelten als hochwertige Zertifikate, da sie nach internationalen Standards geprüft, registriert und überwacht werden. Diese Zertifikate können anschließend gemäß Artikel 6.2 vom Projektland autorisiert oder nicht autorisiert werden:
Autorisierte Gutschriften werden als international übertragbare Minderungsergebnisse bezeichnet. Sie verhindern Doppelzählungen durch bilaterale Abstimmung zwischen Staaten und sind für den Ausgleich von Restemissionen im Rahmen von Netto-Null-Zielen geeignet.
Nicht-autorisierte Gutschriften verbleiben im nationalen Emissionsbudget des Projektlandes und können lediglich als Klimaschutzbeitrag ausgewiesen werden.
Zukünftig können qualifizierte freiwillige Projekte in das PACM-System integriert werden, sofern sie die strengen Standards erfüllen. Für freiwillige Käufer bedeutet dies einen entscheidenden Vorteil: Kompensationen basieren dann auf Projekten, die den internationalen Anforderungen entsprechen und somit eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit besitzen.
Ergänzend hat die EU mit der Carbon Removals and Carbon Farming Regulation einen freiwilligen Standard für CO₂-Entnahme eingeführt, der klare Anforderungen an Monitoring, Berichterstattung und Prüfung festlegt.