Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verändert die Anforderungen für Unternehmen, die energieintensive Waren in die EU importieren: Der EU-Emissionshandel wird durch einen CO₂‑Grenzausgleich ergänzt und auf importierte Güter ausgeweitet Das ist folgenreich für Unternehmen. Unsere branchenerfahrenen Expertinnen und Experten unterstützen Sie beim CBAM-Management von der Planung bis zur Umsetzung, von Reporting bis Datenmanagement.
Was Unternehmen jetzt im CBAM-Management zu dokumentieren haben
Das CBAM-Ziel der EU ist das Vermeiden von Carbon Leakage, also der Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit geringeren CO₂-Kosten, und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Herstellern innerhalb und außerhalb der EU zu schaffen. Seit Beginn der Übergangsphase am 1. Oktober 2023 gilt eine quartalsweise Berichtspflicht: Betroffene Importeure müssen die in die EU eingeführten Mengen sowie die darin enthaltenen direkten und indirekten CO₂‑Emissionen und gegebenenfalls bereits im Herstellungsland entrichtete CO₂‑Abgaben dokumentieren und melden. Zu den zunächst erfassten Warengruppen zählen unter anderem:
- Zement,
- Strom,
- Düngemittel,
- Aluminium,
- Eisen,
- Stahl,
- Wasserstoff,
- sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Erzeugnisse.
Im Zuge der finalen CBAM-Phase werden die Anforderungen deutlich umfangreicher: Der Aufbau eines belastbaren Emissionsdaten-Fundaments, die stärkere Einbindung von Lieferanten sowie die Vorbereitung auf spätere Nachweis- und Verifikationsanforderungen.Wir beraten Sie oder übernehmen die Verifizierung ihrer Emissionsdaten oder die Ihrer Lieferanten.
Was bei Verstößen gegen CBAM-Regulatorik droht
In der Praxis stellt die Datenerhebung viele Unternehmen vor komplexe Aufgabenstellungen: Häufig fehlt bereits eine belastbare Übersicht, welche Produkte woher importiert werden – diese Transparenz ist jedoch Voraussetzung, um Emissionen entlang der Lieferkette zu erfassen.
Zudem ist die Mitwirkung nicht-europäischer Lieferanten entscheidend, weil CBAM grundsätzlich auf Ist-Werten basiert und fehlende Daten nur begrenzt durch Defaultwerte ersetzt werden können. Zwar existieren offizielle Defaultwerte, um Lücken bei fehlender Lieferantenmitarbeit vorübergehend zu schließen; diese durften jedoch nur bis Juli 2024 uneingeschränkt genutzt werden. Verstöße gegen die Berichtspflichten beziehungsweise unzutreffende Berichterstattung kann wiederum zu Bußgeldern führen.
Unternehmen unter Handlungsdruck: CBAM-Umsetzungsphase startet – Anforderungen steigen
Mit dem Übergang von der Berichtspflicht in die Umsetzungsphase steigen die Anforderungen deutlich: Unternehmen haben frühzeitig Governance, Prozesse und digitale Datenflüsse aufzusetzen und die Zusammenarbeit mit globalen Lieferanten so zu organisieren, dass die erforderliche Transparenz zu Produktionsschritten, Vorprodukten und Energieeinsatz geschaffen wird. Gleichzeitig wirken steigende Energie- und CO₂‑Kosten sowie komplexe regulatorische Rahmenbedingungen auf energieintensive Unternehmen. Unsere Expertinnen und Expertenunterstützen Sie dabei, regulatorische Pflichten einzuhalten, Prozesse effizient zu gestalten und Kostenwirkungen besser zu steuern.
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