Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) entwickelt derzeit neue Leitlinien zum Management von ESG-Risiken. Der Entwurf, der Anfang 2024 zur Konsultation stand, zeigte bereits, dass die Anforderungen an Finanzinstitute im ESG-Risikomanagement verschärft werden. Die Grundlage dafür bildet die Capital Requirements Directive (CRD VI), die bedeutende Neuerungen im Hinblick auf ESG-Risiken einführt.
Der Fokus der EBA-Leitlinie liegt auf Klima- und Umweltrisiken. Sie hebt hervor, dass die Finanzbranche derzeit stark auf Klimathemen fokussiert ist, während es im Bereich Biodiversität Nachholbedarf gibt.
Laut Entwurf werden Banken zukünftig dazu verpflichtet, unter anderem wiederkehrende, datenbasierte Wesentlichkeitsanalysen durchzuführen und dabei eine kurz-, mittel- und langfristige Sicht zu berücksichtigen. Mittels exposure-, portfolio- und szenariobasierter Methodiken sollen ESG-Risiken künftig umfassend beurteilt werden.
Finanzinstitute müssen zudem steigende Anforderungen an die Datenqualität erfüllen. Große Finanzunternehmen sollen zusätzlich etwa naturbezogene Abhängigkeiten identifizieren und negative Auswirkungen auf Natur und Ökosysteme durch Aktivitäten von Geschäftspartnern überwachen.
Eine Veröffentlichung der finalen Leitlinien unter Einbezug des Konsultationsfeedbacks ist für Q1 2025 avisiert. Eine Anwendung für große Finanzinstitute wird gebunden an die CSRD VI Umsetzung voraussichtlich ab Q1 2026 zur Pflicht.