Die Bauindustrie steht vor einem Dilemma. Sie soll ihre Treibhausgaseemissionen verringern. Große Unternehmen müssen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD abliefern. Schon jetzt hängen die Finanzierungskonditionen auch davon ab, wie nachhaltig das Geschäftsmodell ist. Doch Klimaschutz wird nicht überall belohnt. Insbesondere dort nicht, wo man es eigentlich am ehesten erwarten würde: bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die öffentliche Hand entscheidet bei der Vergabe von Bauaufträgen in erster Linie nach dem günstigsten Anschaffungspreis. Das Treibhauspotenzial bleibt dagegen unberücksichtigt. Und klimafreundliches Bauen ist kurzfristig oft nicht die günstigste Art, ein Bauwerk zu errichten, sondern eher eine Investition.
Dabei sollte gerade die öffentliche Hand auf einen geringen Ausstoß von CO2-Äquivalenten (CO2e) achten. Denn Deutschland hat sich zur Begrenzung der Erderwärmung und zur Reduktion von CO2e-Emissionen verpflichtet.
Eine Lösung könnte sein: Bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge fließen die Klimafolgekosten der angebotenen Leistung in den Preis ein. Dann hätten es klimaverträgliche Angebote leichter, den Vorzug zu bekommen.
In Norwegen und den Niederlanden ist es ein solches Modell bereits im Einsatz. Auch die EU-Kommission empfiehlt die Wertung der Treibhausgasemissionen bei der Vergabe. Expert:innen von KPMG Law und KPMG haben im Auftrag des Hauptverbands der deutschen Bauindustrie einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet, der mit Haushalts- und Vergaberecht vereinbar ist: die Wertung der Lebenszykluskosten unter Berücksichtigung eines CO2e-Schattenpreises.