In den bestehenden Normen und Erklärungen wird häufig zwischen bürgerlichen und politischen Rechten einerseits und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten andererseits unterschieden. Diese Rechte sind jedoch voneinander abhängig und können nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Während viele wirtschaftliche Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, können die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, die Zahlung von Steuern und die Produktion von sozial nützlichen Gütern und Dienstleistungen als gemeinwohlorientiert angesehen werden.
Die EU-Plattform schlägt daher vor, in der S-Taxonomie zwischen solchen inhärenten Vorteilen und den zusätzlichen Vorteilen zu unterscheiden, die direkt zur Verwirklichung von S-Zielen beitragen. Außerdem sollen die S-Ziele Interessengruppen berücksichtigen, für die eine Wirtschaftstätigkeit einen positiven Beitrag zu ihrem Leben und ihrer Existenzgrundlage leisten kann, also die Belegschaft eines Unternehmens (einschließlich der Beschäftigten in der Wertschöpfungskette), Endnutzer (also Verbraucher) und betroffene Gemeinschaften (direkt oder über die Wertschöpfungskette).
In diesem Zusammenhang formuliert die EU-Plattform drei Ziele, die sich jeweils an eine andere Gruppe von Beteiligten richten:
- menschenwürdige Arbeit (auch für Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette)
- angemessener Lebensstandard und Wohlbefinden für die Endnutzer:innen
- integrative und nachhaltige Gemeinschaften und Gesellschaften
Unterziele würden nach Maßgabe des Vorschlags Schlüsselaspekte wie Gesundheit und Sicherheit, Gesundheitsfürsorge, Wohnen, Löhne, Nichtdiskriminierung, Verbrauchergesundheit und Lebensunterhalt der Gemeinschaften betreffen.