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      Mit dem geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und Indien entsteht einer der größten gemeinsamen Wirtschaftsräume weltweit. Für europäische – und insbesondere deutsche – Unternehmen verbessert sich der Zugang zum indischen Markt spürbar: niedrigere Zölle, erleichterter Marktzugang, mehr Investitionssicherheit. Parallel dazu nimmt die Zahl der Projekte, Joint Ventures und Service‑Center in Indien deutlich zu – und damit auch die Zahl der Mitarbeitereinsätze.

      Gerade für mittelständische Unternehmen gilt: Wer seine ersten Schritte in Indien geht oder bestehende Aktivitäten ausbaut, sieht sich schnell mit Fragen zu Visa, Steuer, sozialer Absicherung, Devisenrecht und Gehaltsstrukturen konfrontiert. Der folgende Überblick will keine vollständigen Antworten geben, sondern aufzeigen, wo es kritisch wird – und wo es sich lohnt, gezielt in Beratung und Strukturierung zu investieren.

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      Umfrage belegt hohe Dynamik beim Indien-Geschäft deutscher Unternehmen.

      1. Visa, Familiennachzug und „unsichtbare“ Ausschlusskriterien

      Das indische Employment‑Visum ist die zentrale Eintrittskarte für operative Einsätze. In der Praxis relevant:

      • häufig ein indischer Arbeits‑ oder Sponsoringvertrag erforderlich,
      • Mindestvergütung von derzeit 16,25 Lakh INR brutto p.a. (je nach Wechselkurs grob 17.000–19.000 Euro),
      • der indische Arbeitgeber wird als „single employer“ im Visum benannt.

      Zu beachten bei Begleitpersonen: Dependent‑Visa werden in der Praxis nur für heterosexuelle Ehepartner erteilt. Gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die nach deutschem Recht anerkannt sind, werden für indische Dependent‑Visa häufig nicht akzeptiert. Für Unternehmen kann dies – gerade bei Schlüsselpersonen – zum ganz praktischen Deal‑Breaker werden.

      Appetizer‑Punkt: Noch bevor es um Steueroptimierung geht, entscheidet die Visa‑ und Familiensituation häufig darüber, ob ein Einsatz überhaupt realisierbar ist.

      2. Steuer & Shadow Payroll: 183 Tage sind nicht die ganze Wahrheit

      In Diskussionen rund um eine mögliche Steuerpflicht in Indien taucht schnell die 183‑Tage‑Regel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen auf. In der Praxis ist sie aber nur ein Teil des Bildes:

      • Gehalt für in Indien ausgeübte Tätigkeit kann nach nationalem Recht bereits ab dem ersten Arbeitstag der indischen Besteuerung unterliegen.
      • Das DBA kann dieses Besteuerungsrecht nur einschränken, wenn bestimmte Voraussetzungen (u.a. Aufenthaltsdauer, kein indischer Kostenträger, kein PE) kumulativ erfüllt sind.

      Unabhängig davon erwarten indische Behörden, dass für in Indien geleistete Arbeit Lohnsteuer (TDS) abgeführt wird. Gerade mittelständische Unternehmen unterschätzen oft, dass sie hierfür eine indische Shadow‑Payroll benötigen – selbst dann, wenn das Gehalt technisch weiterhin aus Deutschland fließt.

      Typischer Stolperstein: „Unsere Leute sind gar nicht so lange da, das wird schon unter 183 Tagen sein“ – während parallel einzelne Mitarbeitende faktisch mehrere Monate im Jahr in Indien verbringen und dort operativ tätig sind.

      3. Betriebsstättenrisiko: Wenn Rollenbeschreibungen und Realität nicht zusammenpassen

      Der Einsatz deutscher Führungskräfte in Indien kann ungewollt eine Betriebsstätte (Permanent Establishment) des deutschen Unternehmens auslösen – etwa wenn:

      • in Indien mehr als nur vorbereitende Tätigkeiten durchgeführt werden,
      • ein faktischer „Head of India“ Entscheidungen vor Ort trifft,
      • Verträge verhandelt oder abgeschlossen werden.

      Indische Finanzbehörden schauen mittlerweile nicht mehr nur auf Verträge, sondern zunehmend auch auf öffentliche Informationen – zum Beispiel LinkedIn‑Profile und Website‑Darstellungen. Wer dort als „Country Manager India“ firmiert, kann die Argumentation, man sei „nur im Rahmen eines kurzen Projekts vor Ort“, schwer aufrechterhalten.

      Appetizer‑Punkt: Betriebsstättenplanung ist kein abstraktes Steuerthema, sondern beginnt bei Job‑Titeln, Funktionsbeschreibungen und internen/externen Kommunikationsmustern.

      4. Salary Package in Indien: HRA, Regimewahl und versteckte Risiken

      Ein Thema, das in der Praxis für viele Diskussionen sorgt, ist die Gestaltung des Salary Package – insbesondere bei lokalen Verträgen oder längeren Entsendungen:

      • Indisches Einkommensteuerrecht kennt seit einigen Jahren ein altes und ein neues Steuerregime.
        • Das alte Regime bietet zahlreiche Vergünstigungen (z.B. House Rent Allowance/HRA), aber höhere Tarife.
        • Das neue Regime hat niedrigere Tarife, lässt aber die meisten Vergünstigungen weg – HRA ist hier grundsätzlich voll steuerpflichtig.
      • Viele Unternehmen arbeiten weiterhin mit „klassischen“ Allowance‑Strukturen:
        • HRA, Special Allowances, Children Education, Conveyance etc.
        • Unter dem alten Regime konnte HRA – bei richtiger Gestaltung – einen spürbaren Steuerfreibetrag vermitteln.
        • Unter dem neuen Regime führt die gleiche Struktur häufig schlicht zu höherer Steuer bei gleichem Bruttogehalt, weil die vermeintlichen Vorteile ins Leere laufen.
      • Zusätzlich gilt:
        • Die steuerliche Behandlung von Gehaltsbestandteilen wie der HRA hängt davon ab, in welcher Region oder Stadt in Indien sich die Mitarbeitenden aufhalten.

      Risiko:
      Ein in Deutschland „attraktiv geschnürtes“ Expat‑Paket kann in Indien zu einer Netto‑Enttäuschung werden, wenn:

      • das Regime (alt/neu) nicht bewusst gewählt wird,
      • das Gehaltspaket aus Allowances besteht, die im neuen Regime keinen Vorteil mehr bringen,
      • HRA‑Freibeträge falsch berechnet werden oder gar nicht passen,
      • ausländische Komponenten (z.B. RSUs, Bonus aus früheren Einsatzstaaten) in der indischen Payroll nicht richtig ankommen.

      Was Unternehmen daraus machen können:

      • Bereits bei der Gestaltung von lokalen Verträgen oder Entsendungs‑Packages sollte geprüft werden,
        • welches Regime (alt/neu) für den jeweiligen Mitarbeitenden sinnvoll ist,
        • welche Bestandteile tatsächlich steuerwirksam sind,
        • wie HRA, Mietverträge und Wohnorte sauber dokumentiert werden.
      • Ein „one size fits all“-Package führt in Indien selten zum Ziel – weder für das Unternehmen noch für die Mitarbeitenden.

      5. Devisen, TCS & EPF: Die unterschätzten Nebengeräusche

      Neben Visum und Steuer stellen gerade mittelständische Unternehmen fest, dass Indien auch auf den zweiten Blick anspruchsvoll ist:

      • Devisenrecht & TCS:
        • Auslandsüberweisungen (z.B. zur Begleichung ausländischer Steuern oder zur Unterstützung von Angehörigen) unterliegen Limits, Dokumentationspflichten und einer Tax Collection at Source (TCS) von bis zu 20 %.
        • TCS ist zwar anrechenbar, blockiert aber Liquidität – gerade bei größeren einmaligen Zahlungen.
      • Sozialversicherung (EPF):
        • Bei lokalen Verträgen oder längeren Einsätzen entsteht häufig eine Pflicht zur Teilnahme am Employees’ Provident Fund.
        • Parallelbeiträge in Deutschland und Indien sind möglich, Erstattungen aus EPF sind zwar machbar, jedoch mit viel administrativem Aufwand verbunden

      Appetizer‑Punkt: Diese Themen entscheiden nicht, ob ein Einsatz möglich ist – aber sie beeinflussen Kosten, Netto‑Position und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden merklich.

      Indien‑Einsätze früh strukturieren – und nicht „nebenbei“

      Das geplante EU‑Indien‑Freihandelsabkommen wird dafür sorgen, dass Indien für deutsche Unternehmen noch präsenter wird: mehr Projekte, mehr Beteiligungen, mehr Mitarbeitereinsätze. Zwar soll für deutsche Unternehmen der Zugang zum indischen Markt einfacher werden und auch administrative Hürden sollen abgebaut werden. Ob damit die regulatorische Komplexität – von Visa über Betriebsstätten, Steuerregimewahl und Salary Package bis hin zu Devisen und Sozialversicherung – tatsächlich kleiner wird, ist zweifelhaft.

      Für einen ersten Eindruck ist es wichtig zu wissen:

      • 183 Tage, ein Employment‑Visum und ein „gut gemeintes“ Paket reichen allein nicht aus.
      • Die entscheidenden Stellschrauben liegen im Zusammenspiel von Struktur (Pilot vs. Standort vs. Entsendung), Salary Package (inkl. Regimewahl, HRA, RSUs), Shadow‑Payroll‑Prozessen und Visa‑/Familienfragen.

      Wer hier frühzeitig strukturiert vorgeht, kann die Chancen des indischen Marktes nutzen – und gleichzeitig vermeiden, dass Mitarbeitereinsätze in Indien zum unerwarteten Risiko für Unternehmen und Mitarbeitende werden.

      Wenn Sie prüfen möchten, wie Ihre bestehenden oder geplanten Indien‑Einsätze im Hinblick auf Visa, PE‑Risiken, Salary Packages und Payroll‑Prozesse aufgestellt sind, unterstützen wir Sie gerne mit einem gezielten „India Health Check“ und der strukturierten Gestaltung von individuellen Lösungen.

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      Ihre Ansprechperson

      Dr. Tobias Preising

      Partner, Tax, Global Mobility Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft