Kriminelle Finanztransaktionen sind zunehmend digital, global und komplex. Geldwäsche bedient sich heute zunehmend grenzüberschreitender Zahlungen, nutzt Kryptowährungen und automatisierte Geldflüsse – und versucht auf diese Weise, den Weg des Geldes zu verschleiern.
Die neue EU-Antigeldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority, AMLA) wird im Rahmen ihrer Aufgaben auch an dieser Stelle ansetzen – mit Analysen gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden, harmonisierten Aufsichtsmethoden und verbindlichen Datenstandards.
Unmittelbar betroffen sind davon zunächst etwa 40 als hochriskant eingestufte Institute – sie unterstehen von 2028 an in der Geldwäscheprävention der direkten Aufsicht der AMLA. Doch auch alle anderen Verpflichteten im Finanzsektor müssen sich auf neue Vorgaben einstellen – insbesondere im Management geldwäsche-relevanter Daten.
Was in der institutsspezifischen Aufsicht durch die EZB längst Standard ist – nämlich detaillierte Datenanforderungen, zum Beispiel zu Eigenmitteln und Liquidität, gestützt auf Datenpunktmodelle mit tausenden Einträgen –, beginnt sich nun auch für die Geldwäsche- und Terrorfinanzierung abzuzeichnen.
Als Vorbilder können Länder wie Italien und Spanien dienen – sie verfügen bereits über deutlich ausgeweitete datenbasierte Aufsichtsmodelle für die Geldwäschebekämpfung. Die dort gesammelten Erfahrungen fließen direkt in die Arbeit der AMLA ein.
Auch in Deutschland, wo es bislang kein Datenpunktmodell dieser Art gibt, wirft die AMLA-Zielsetzung ihre Schatten voraus. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Kurzem eine Daten- und Informationsabfrage zur Geldwäscheprävention an ausgewählte Institute versendet.
Teilnehmende Institute berichten, dass die Bereitstellung und Qualitätssicherung der angefragten Daten eine intensive, häufig manuelle Befassung erforderten. Hauptursache für den hohen Aufwand sind oft eine mangelnde technische Verfügbarkeit und Qualität der Daten.