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      Key Facts

      • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) baut rund 30 Stellen auf und prüft Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionen künftig häufiger – auch im Nichtfinanzsektor.
      • Umgehungsgeschäfte und Sanktionsrisiken rücken in den Fokus. Ab Juli 2027 wird die Risikoanalyse zu Finanzsanktionen für verpflichtete Unternehmen zur Pflicht.
      • Wer Endverbleib, Geschäftslogik und Warnsignale früh analysiert, erfüllt die neuen Anforderungen und geht ruhiger in die Prüfung.

      Für die BaFin gehören Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzsanktionen 2026 zu den zentralen Risiken für den Finanzmarkt.

      Neu ist die Konsequenz, mit der die Aufsicht diese Themen jetzt reguliert: Ende Mai 2026 kündigte sie rund 30 zusätzliche Stellen für Prüfungen an.

      Damit steigt die Prüfungsintensität – für Banken wie für Unternehmen im Nichtfinanzsektor.

      Risiken im geopolitischen Kontext

      Die BaFin begründet ihren Fokus mit der realen Bedrohungslage: Finanzkriminalität wird internationaler, digitaler und professioneller. Im Zuge geopolitischer Konflikte verstärken staatliche Akteure ihre Aktivitäten.

      Unternehmen treffen dabei zunehmend auf:

      • Grenzüberschreitende, komplexe Transaktionsstrukturen
      • Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz und Kryptowerte
      • Professionell organisierte Netzwerke

      Viele Unternehmen unterschätzen ihre Risiken noch immer – vor allem bei Terrorismusfinanzierung und Finanzsanktionen.

      Sanktionsrisiken und Umgehungsgeschäfte

      Wo Sanktionen gelten, versuchen Akteure, deren Wirkung mit Umgehungsgeschäften auszuhebeln. Dafür verschleiern sie gezielt ihre Geschäftspartnerstrukturen.

      Das Geld fließt an zwischengeschaltete Zahlungsvermittler oder über Drittstaaten, die an sanktionierte Gebiete grenzen. So erscheinen kritische Transaktionen formal unauffällig.

      Gerade im Nichtfinanzsektor fehlt oft Transparenz über den Endverbleib der Güter und ein systematisches Verständnis für Warnsignale. Typische Beispiele sind:

      • Ein Geschäftspartner tauscht die Geschäftsführung oder Gesellschafter:innen aus und ändert danach sein Geschäftsgebaren.

      • Ein Geschäftspartner vermeidet klare Auskünfte zum Endverbleib bestellter Güter.

      • Ein Geschäftspartner weitet seine Aktivitäten in Regionen aus, die an sanktionierte Gebiete grenzen.

      Sanktionen werden Teil der Risikoanalyse

      Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung, die ab Juli 2027 gilt, verschiebt sich der Rahmen. Neben Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken müssen Unternehmen erstmals auch ihr Risiko bei Finanzsanktionen bewerten.

      Sanktionen sind damit kein isoliertes Thema mehr, sondern Teil der Risikoanalyse – auch im Nichtfinanzsektor.

      Wie Unternehmen dabei vorgehen, erläutert die neue EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) in einer aktuellen Handreichung.

      Was die Aufsicht jetzt erwartet

      BaFin-Ankündigung und EU-Gesetzgebung ergeben ein klares Erwartungsbild:

      • Belastbare, differenzierte Risikoanalysen, die Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionen einzeln betrachten, Brutto- und Netto-Risiken trennen und regelmäßig aktualisiert werden.

      • Geschäftsmodelle systematisch prüfen: Wo entstehen entlang der Wertschöpfungskette Risiken, welche Märkte, Produkte und Partner sind kritisch, welche Maßnahmen wirken.

      • Wirtschaftliche Hintergründe von Umgehungsgeschäften verstehen und auffällige Strukturen, Verhaltensmuster und Zahlungsflüsse erkennen.

      • Analysen und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren und in belastbare Kontrollsysteme mit klaren Meldewegen überführen.

      Was Ihr Unternehmen jetzt tun sollte

      Vier Handlungsfelder helfen, sich vorzubereiten:

      • Endverbleib und Geschäftslogik verstehen – wer sind die wirtschaftlich Begünstigten, welche Rolle spielen Zwischenhändler und Lieferketten.

      • Umgehungsrisiken analysieren, Warnsignale definieren und in die Kontrollmechanismen einbinden.

      • Sanktionen mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verzahnen und Prozesse früh auf die EU-Verordnung ausrichten.

      • Eine verantwortliche Person oder Funktion für die sanktionsbezogene Risikoanalyse benennen.

      Jetzt vorbereiten

      Die reaktive Geldwäscheprävention hat ausgedient. Mit dem Fokus der BaFin, zusätzlichen Prüfkapazitäten und neuen EU-Vorgaben steigt der Druck – Prüfungen werden häufiger und anspruchsvoller.

      Wer jetzt handelt, erkennt Risiken früh und geht besser vorbereitet in die Prüfung. Die Frage ist nicht mehr, ob verpflichtete Unternehmen geprüft werden, sondern wann.

      KPMG unterstützt Sie dabei, Ihre Risikoanalyse weiterzuentwickeln, Umgehungsgeschäfte zu erkennen und die neuen EU-Anforderungen umzusetzen.

      Klardenker-Logo

      Barbara Scheben

      Partnerin, Audit, Regulatory Advisory, Head of Forensic, Head of Data Protection

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

      Alexander Geschonneck

      Partner, Forensic, Global Head of Forensic

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

      Lukas Rohmann

      Senior Manager

      KPMG in Germany