Die EBA veröffentlichte am 3. August 2026 einen No-Action-Letter zur Abgrenzung zwischen dem Bankbuch und dem Handelsbuch sowie technische Erläuterungen zur Umsetzung des überarbeiteten Marktrisikorahmens nach dem Fundamental Review of the Trading Book (FRTB).
In ihrem No-Action-Letter empfiehlt die EBA den zuständigen Behörden, bis zum Inkrafttreten des entsprechenden delegierten Rechtsakts der EU-Kommission keine vorrangigen Aufsichts- oder Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Handels- und Bankbuch, interne Risikotransfers sowie bestimmte Meldepflichten zu ergreifen. Zudem erläutert die Behörde in technischen Überlegungen zentrale Umsetzungsfragen und präzisiert die Behandlung von Instituten im aufsichtsrechtlichen Benchmarking. Ziel ist eine einheitliche Anwendung der geänderten FRTB-Vorgaben im EU-Bankensektor. Lesen Sie hierzu außerdem die Pressemeldung der EBA.