Wir sind überzeugt, dass die Verbesserung der Meldeprozesse am besten in einem vierstufigen Vorgehen gelingt, das sich in der Praxis gut bewährt hat.
1. Setup-Check
Der erste Schritt zur Optimierung der Meldeprozesse ist die Überprüfung der Geschäftsarchitektur oder Business Architecture. Das Ziel ist also eine ganzheitliche Sicht auf die Struktur des Unternehmens, die Geschäftsabläufe und die Informationsflüsse.
Dabei werden die Bereiche und Kompetenzzentren identifiziert, die für die Meldungen verantwortlich sind. Wichtig: Analysieren Sie auch mögliche Fälle, in denen Meldungen an andere Stellen übertragen wurden. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Parteien in den Meldeprozess eingebunden sind.
Bei der Überprüfung der IT-Architektur sollte vor allem die Front-to-End-Meldearchitektur untersucht werden, um sicherzustellen, dass alle Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden. Zudem werden Outsourcing-Lösungen evaluiert, um die Effizienz der Meldeprozesse zu steigern.
2. Analyse auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Pünktlichkeit
Im zweiten Schritt sollten die Meldungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Pünktlichkeit untersucht werden. Diese sogenannten First Level Controls sollen sicherstellen, dass alle relevanten Daten erfasst werden, einschließlich der regulatorischen Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht.
Geprüft werden im Zuge dieser Analyse auch Spektrum der abgedeckten Instrumente und der meldepflichtigen Lifecycle Events der Instrumente – zum Beispiel Optionsausübungen.
Das Ziel: Es fehlen keine wichtigen Informationen. Dass die Meldungen inhaltlich korrekt sind, stellt ein stichprobenhafter Abgleich der tatsächlich gehandelten Geschäfte mit den erfolgten Meldungen sicher, unter Zuhilfenahme der Spezifikationen der internen Meldesysteme und der externen Melderegister.
Zudem werden die Rückmeldungen des Melderegisters analysiert – auf Ablehnungen oder Fehler beim Abgleich mit der Meldung des Kontrahenten. Dass Meldungen zeitgerecht erfolgen, wird anhand der Rückmeldungen des Melderegisters geprüft.
3. Entwicklung und Umsetzung geeigneter Lösungen zum Schließen von Lücken
Für die im zweiten Schritt identifizierten Meldefehler werden nun in Workshops mit den betroffenen Geschäftseinheiten, der Meldeeinheit sowie der IT gemeinsam Lösungen dafür definiert, die identifizierten Lücken zu schließen.
Nach einer anschließenden Priorisierung werden sie in den IT-Systemen des Instituts durch die IT implementiert. Umfassende Tests stellen die Richtigkeit der Implementierung vor Produktivnahme sicher.
4. Produktivnahme des verbesserten Melderegimes und Nachmeldung
Nach der Produktivnahme erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörden nach dem optimiertem Meldeschema. Soweit erforderlich werden Nachmeldungen vorgenommen.
Die relevanten Dokumentationen werden aktualisiert und Mitarbeitende im Meldewesen zu den teils neuen Prozessen geschult.