Die Entwicklung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) beschäftigt Finanzinstitute weiter. Ende Mai hat die BaFin nun die finale 8. Novelle der MaRisk veröffentlicht – und damit wird es auch für alle deutschen Banken ernst.
Nach der 7. Novelle der MaRisk, die wir hier beschrieben haben, stehen dieses Mal eine Anpassung der Anforderungen für Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und die Einführung der Anforderungen für Credit Spread Risiken im Anlagebuch (CSRBB) im Mittelpunkt. Die BaFin orientiert sich hier stark an der 2022 von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) veröffentlichten Richtlinie für das interne Management von IRRBB (Interest Rate Risk in the Banking Book) und CSRBB. In Teilaspekten geht die BaFin jedoch über die Anforderungen der EBA hinaus.