Seit 2018 überwacht und prüft die Europäische Zentralbank (EZB) unter anderem durch Vor-Ort-Prüfungen (On-Site Inspections, OSI) das Kreditrisikomanagement bei systemrelevanten Kreditinstituten. Seit Kurzem legt die EZB in diesen OSIs den Fokus verstärkt auf das Gewerbeimmobilienkreditgeschäft (Commercial Real Estate – CRE). Insbesondere die Wertermittlungen zur Besicherung der Finanzierungen stehen bei den Prüfungen im Mittelpunkt.
In einer Veröffentlichung vom 14. August 2024 hat die EZB nun dargelegt, welche wesentlichen Erkenntnisse sie aus der Überprüfung der Marktwertermittlungen zieht – und leitet daraus Verbesserungsvorschläge für Kreditinstitute ab. Mehrere Praktiken bewertet die Aufsicht als mangelhaft, sodass bei Kreditinstituten Handlungsbedarf entsteht. Die wesentlichen Erkenntnisse werden in den folgenden Abschnitten zusammengefasst:
- Die Aufsicht sieht in der Wertermittlung und -überwachung bei CRE-Immobilien zum Teil große Mängel. Aus einer regulatorischen Perspektive wird die Verwendung des Marktwerts zur Bewertung der als Sicherheit hinterlegten Immobilie gefordert. Eine engmaschige Überwachung, vor allem in schwierigen Marktphasen, hätte eine stärkere Abwertung der Immobilien in der aktuellen CRE-Krise herbeiführen müssen.
- Statt einer marktnahen Wertermittlung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung zeigte sich, dass Kreditinstitute auf mögliche Zukunftswerte oder gar auf Werte zurückgriffen, die nicht die aktuelle Marktlage widerspiegelten. Aufgrund fehlender Vergleichstransaktionen, so stellt die EZB fest, seien zum Teil Vergangenheitsdaten ohne Korrektur genutzt worden.
- Außerdem seien Sicherheiten durch die Verwendung von besonderen Annahmen (Sachverhalte, die vom Stichtag abweichen) bewertet worden, wobei deren monetärer Wertbeitrag nicht quantifizierbar hervorgehoben wurde. Die ESG-Risikodimension, die eine immer wichtigere Rolle bei Investoren einnimmt, ist durch Kreditinstitute ebenso wie durch Gutachter weiter schwer zu ermitteln und soll daher besser quantifiziert werden.
- Gutachter sind zukünftig in der Pflicht zur Erhebung, Berechnung und zur Sicherstellung der Revisionssicherheit der Bewertungsparameter. Kreditinstitute stehen in der Folge vor der Herausforderung, erhaltene Bewertungen und die dafür verwendeten Daten detailliert nachzuvollziehen.