Die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Unternehmen nimmt rasant zu. Vor allem Banken und Versicherungen sind stark betroffen. Daher hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im August 2021 eine neue Version ihrer „Bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (BAIT) veröffentlicht und damit die bestehenden Anforderungen weiter konkretisiert. Ähnliche Anpassungen sind bei den „Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (VAIT) zu erwarten, die bereits in Konsultation vorliegen, sowie bei den „Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (KAIT).
Im Kern beziehen sich die neuen Anforderungen auf zwei Aspekte: die Bedrohungsanalyse und die Risikoanalyse. Beispielsweise wird bei der Analyse nun eine fortlaufende Bewertung der Bedrohungslage in Bezug auf das jeweils eigene Haus gefordert, die einem etablierten Prozess folgt. Aufgrund der immer komplexer werdenden Angriffe ist eine einmalige Durchführung nicht mehr ausreichend.