Viele methodische Anforderungen des EBA-Stresstests bleiben im Vergleich zu den Vorjahren gleich. Die Banken müssen sich nach 2025 aber erneut auf geänderte Templates in den Bereichen Markt- und Kreditrisiko einstellen.
Im Marktrisiko beinhaltet der Stresstest nun auch die vollen Auswirkungen des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB). Da die Einführung verschoben worden war, waren die FRTB-Anforderungen beim vergangenen Stresstest 2025 noch teilweise ausgeklammert gewesen. Insbesondere Institute mit materiellen Marktrisiko-Kapitalanforderungen müssen diese nun unter gestressten Bedingungen ermitteln.
Auch Klimarisiken werden nun zum ersten Mal ausdrücklich in den EBA-Stresstest integriert. Für 2027 beinhaltet er erstmals ein eigenständiges Klimarisiko-Modul. Berücksichtigt werden dabei zwei Risikodimensionen:
- Transitorische Klimarisiken, etwa infolge von CO2-Bepreisung oder steigenden Energiepreise
- Physische Klimarisiken am Beispiel von Flutereignissen
Die Berechnungen sollen auf Basis der bankinternen Klimamodelle vorgenommen werden. Hierfür gibt es neue Templates, die die Auswirkungen der Klimaszenarien auf Kreditrisiken und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfassen. Die Ergebnisse fließen zwar noch nicht in die eigentlichen Stresstest-Kapitalquoten ein, stellen jedoch einen wichtigen Schritt zur stärkeren Verankerung von Klimarisiken im aufsichtlichen Rahmenwerk dar.
Der EBA-Stresstest 2027 stellt deutlich geringere Datenanforderungen – das hatte die EBA bereits in ihrem „Simplification Package“ zum Meldewesen angekündigt. Nach Angaben der EBA sinkt die Zahl der erforderlichen Datenpunkte um rund 55 Prozent gegenüber dem vorherigen EU-weiten Stresstest. Die wesentlichen Aufwandstreiber für die Banken bleiben jedoch bestehen.
Die wesentliche Grundlage hierfür ist die geplante stärkere Nutzung bestehender FINREP- und COREP-Meldungen. Gleichzeitig werden Definitionen vereinfacht und Überschneidungen zwischen Stresstest- und Regulatorik-Reporting abgebaut. Mit Ausnahme des Kreditrisikos zeigt das nach unserer Einschätzung bisher nur begrenzte Auswirkungen – die Umstellung in der Kreditrisikovorsorge stellt aber eine wesentliche Änderung dar und wird entsprechende Aufwände nach sich ziehen.