Mit dem Review der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) will die Europäische Union unter anderem die Transparenz im Handel mit Finanzinstrumenten erhöhen und die Verfügbarkeit und Qualität von Marktdaten verbessern.
Anknüpfend an das MiFIR-Review hat die Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA Entwürfe für entsprechende technische Umsetzungsstandards (RTS) veröffentlicht. Sie befinden sich noch in der Konsultation, werden absehbar aber einschneidende Änderungen bei den Transparenzpflichten nach sich ziehen (lesen Sie hier mehr zum neuen „Call for Evidence“ der ESMA vom 23. Juni 2025).
Zum Beispiel müssen Handelsplätze auch heute schon vor dem Abschluss von Geschäften in Eigenkapitalinstrumenten – das sind zum Beispiel Aktien und börsengehandelte Fonds – die aktuellen Geld- und Briefkurse sowie die Handelsvolumina veröffentlichen. Ein spezielles Meldetableau ist dafür aber nicht vorgegeben. Das ändert sich nun – Meldungen zur Vorhandelstransparenz mit klaren Vorgaben werden künftig verpflichtend.