Die Guideline der European Banking Authority (EBA GL 2022/14) und die Ende 2024 in Kraft getretene 8. MaRisk-Novelle definieren aufsichtliche Anforderungen an das Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (Credit Spread Risk in the Banking Book, CSRBB). Unter anderem müssen Banken neue Risikoberechnungsmethoden, Risikoüberwachungsmaßnahmen und Limite implementieren.
CSRBB wird in der 8. MaRisk als neue Risikoart definiert, die das Risiko aus generellen Änderungen von Credit-Spreads am Markt erfassen soll. Dadurch werden erstmals konkrete Anforderungen an das Management von CSRBB definiert, unabhängig von den verbleibenden Marktpreisrisiken.
In der Praxis wird CSRBB oft als Unterart des Marktpreisrisikos definiert, wobei auch eine Zuordnung zum Kreditrisiko oder eine gesonderte Darstellung des CSRBB möglich sind. Die ersten Modelle sind in Banken heute bereits im Einsatz. Daher müssen die mit CSRBB verknüpften Annahmen, Methoden und Prozesse validiert werden.
Die Institute stehen hier vor einer Herausforderung, denn es gibt bislang weder etablierte Marktstandards noch eine Prüfungspraxis. Dazu kommt, dass die Vorgaben der Aufsicht Spielraum für Interpretation lassen.