Das BFSG bezieht sich hauptsächlich auf Produkte und Dienstleistungen in Bereichen wie IT, Kommunikation und Onlinehandel. Ob es konkret PDF-Dokumente auf Banken-Websites einschließt, hängt davon ab, ob diese Dokumente als Teil eines Produkts oder einer Dienstleistung gelten, die unter die Anforderungen des BFSG fallen.
Die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten ist zum Beispiel dann relevant, wenn die PDF-Dokumente als Teil einer digitalen Dienstleistung bereitgestellt werden. Technisch spricht man von einem barrierefreien PDF, wenn es den Anforderungen des Standards PDF/UA (Universal Accessibility) nach ISO 14289 entspricht. PDF/UA ist international anerkannt und definiert technische Anforderungen mit 31 Prüfpunkten und insgesamt 136 Fehlerbedingungen.
Sie müssen erfüllt sein, damit ein PDF-Dokument barrierefrei ist. Dazu gehören unter anderem die korrekte Strukturierung des Dokuments, die Verwendung von Tags, alternative Texte für Bilder und eine logische Lesereihenfolge. Ein Teil dieser Anforderungen erfordert eine Prüfung durch einen Menschen, andere lassen sich maschinell testen.
Die Umsetzung der PDF/UA Anforderungen ist ein komplexer Vorgang. Der Stand der Barrierefreiheit von PDFs hängt dabei stark vom verwendeten Output-System und der Art und Weise ab, wann und wie die Dokumente gespeichert und verwaltet werden.
Barrierefreie PDFs erfordern eine sorgfältige Planung und oft auch das Anpassen vorhandener Prozesse und Systeme sowie eine spezielle Vor-Konfigurationen der Quelldatei. Eine Faustregel gilt jedoch immer: Kein PDF-Dokument ist mit der Erstellung barrierefrei – es sind immer manuelle Nacharbeiten notwendig.