Wer schon einmal Teil eines Plattformprojekts war, weiß: Oft wird viel Zeit, Fleiß und Mühe in die Strategie, die Vision und die perfekte technologische Umsetzung investiert – nur die Nutzerinnen und Nutzer in spe hat niemand gefragt.
Und so kommen auch in der Finanzindustrie oft Anwendungen zustande, die Nutzende nach dem Start demotivieren – oder die gar nicht genutzt werden. Das ist das Gegenteil von dem, was erzielt werden sollte.
Zusätzliche Dringlichkeit verleiht dem Thema Usability jetzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland im Juni 2025 in Kraft tritt und verschiedene Richtlinien und Normen bündelt. Es vereint Anforderungen an die Nutzungszentrierung (Usability) und das Anwendungserlebnis (User Experience) und erweitert diese um das Thema der digitalen Barrierefreiheit.
Das Ziel lautet Inklusion. Das bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, ihre Rechte und Freiheiten auch im digitalen Raum in vollem Umfang wahrnehmen können sollen. Es gibt also mehrere konkrete Anlässe für Finanzinstitute, sich mit internen (Arbeits-)Anwendungen, aber auch mit dem Aufbau ihrer externen Websites zu beschäftigen.