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      Key Facts

      • Technische Schutzmaßnahmen können nicht alle Cyberangriffe abwehren.
      • Datenminimierung und streng begrenzte Zugriffsrechte erschweren es Angreifern, sensible Informationen zu stehlen.
      • Regelmäßige Übungen und vorbereitete Notfallpläne helfen Verwaltungen, im Krisenfall schnell und koordiniert zu handeln.

      Etwa 1,4 Millionen mutmaßlich kompromittierte Datensätze, ein erheblicher Vertrauensverlust in staatliche Institutionen sowie ein beträchtlicher Ressourcenaufwand für forensische Untersuchungen: Der jüngst erfolgte Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung ist ein Beispiel dafür, welche enormen Auswirkungen Hackerangriffe haben und wie sich die Bedrohungslage für die öffentliche Verwaltung verändert hat. Während es früher häufig darum ging, die Verfügbarkeit von IT-Systemen zu beeinträchtigen, sind heute Daten das eigentliche Angriffsziel. Wer sich Daten aneignen kann, verfügt über Macht: zur Erpressung, zur Manipulation oder zur gezielten Verunsicherung von Institutionen und Menschen.

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      Deshalb sollte die öffentliche Verwaltung aus dem Berliner Vorfall vor allem eine Erkenntnis mitnehmen: Es wird immer wieder Angriffe geben, bei denen Cyberkriminelle erfolgreich sind. Auf solche Fälle sollten Behörden gut vorbereitet sein.

      Was bedeutet das konkret? Meine fünf Handlungsempfehlungen:

      1. Weniger Daten speichern, weniger Risiko erzeugen

      In vielen Behörden werden Informationen über Jahre oder sogar Jahrzehnte gespeichert. Oft aus Vorsicht, manchmal aus Gewohnheit. Doch jeder Datensatz, der nicht vorhanden ist, kann auch nicht gestohlen werden.

      Verwaltungen sollten daher systematisch prüfen, welche Informationen tatsächlich für die Aufgabenerfüllung benötigt werden und welche gelöscht, archiviert oder stärker geschützt werden können. Datenminimierung ist nicht nur eine Auflage der Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch eine wirksame Sicherheitsmaßnahme.

      2. Berechtigungen konsequent begrenzen

      Cyberkriminellen genügt häufig ein kompromittiertes Benutzerkonto, um mit ihren Angriffen durchzukommen, und sich dann ungehindert im Netzwerk bewegen zu können.

      Das Prinzip sollte daher lauten: Niemand erhält mehr Berechtigungen als unbedingt erforderlich. Regelmäßige Überprüfungen von Administratorrechten und privilegierten Zugängen gehören dabei zur Pflicht.

      3. Cyberkrisen trainieren wie Katastrophenschutzübungen

      Feuerwehren üben regelmäßig für den Ernstfall. Für Cyberangriffe geschieht das noch zu selten.

      Behörden sollten mindestens einmal jährlich realistische Cybersicherheitsübungen durchführen. Nicht nur die IT, sondern auch Behördenleitung, Kommunikationsabteilungen, Datenschutzbeauftragte und Fachbereiche sollten wissen, welche Entscheidungen innerhalb der ersten Stunden nach einem Angriff zu treffen sind. Im Krisenfall ist Routine und schnelles Handeln oft wichtiger als Perfektion.

      4. Die ersten 24 Stunden vorplanen

      Nach einem Cyberangriff zählt jede Minute. Trotzdem werden Zuständigkeiten häufig erst dann diskutiert, wenn die Krise bereits eingetreten ist.

      Ein vorbereiteter Cyber-Notfallplan mit klaren Verantwortlichkeiten, Eskalationswegen, Ansprechpartner:innen und Kommunikationsvorlagen kann den Unterschied zwischen einem kontrollierten Vorfall und einem organisatorischen Ausnahmezustand ausmachen.

      5. Transparenz schafft Vertrauen

      Besonders nach einem Datenabfluss stellen sich Betroffene fragen: Bin ich betroffen und was muss ich jetzt tun?

      Die Berliner Datenschutzbehörde empfiehlt unter anderem erhöhte Wachsamkeit gegenüber Phishing-Angriffen, die Überprüfung von Konten und eine schnelle Reaktion bei Missbrauchsverdacht. Verwaltungen sollten frühzeitig, verständlich und transparent kommunizieren. Wer offen informiert, stärkt Vertrauen. Wer schweigt, erzeugt Unsicherheit.

      Fazit

      Der Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung ist ein Warnsignal für die gesamte Behördenlandschaft. Klare Zuständigkeiten, begrenzte Zugriffsrechte und regelmäßige Übungen können Cyberattacken nicht verhindern – aber helfen, sich auf den Krisenfall vorzubereiten, und das Risiko reduzieren, dass sensible Daten in die Hände Krimineller geraten. 

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      Ronald Koß

      Partner, Consulting

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


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