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      Fachkräftemangel, Unternehmensnachfolge und der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende stellen viele Mittelstands- und Familienunternehmen vor Herausforderungen. Mitarbeiterbeteiligungen können dazu beitragen, Talente langfristig zu binden, die Identifikation mit dem Unternehmen zu stärken und Mitarbeitende am gemeinsamen Erfolg teilhaben zu lassen.

      Gleichzeitig stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie sich eine Beteiligung umsetzen lässt, ohne Anteile abzugeben oder bestehende Gesellschafterstrukturen zu verändern. Genau hier können Genussrechte eine attraktive Lösung sein.

      Genussrechte: Mitarbeitende beteiligen, ohne Anteile abzugeben

      Mit Genussrechten beteiligen Sie Ihre Mitarbeitenden am wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens, ohne Stimm- oder Mitspracherechte einzuräumen. Die Ausgestaltung ist flexibel, bestehende Gesellschafterstrukturen bleiben unberührt und eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich.

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      Spagat zwischen Kostensenkung und Talentbindung

      Mitarbeiterbeteiligung im Mittelstand

      Attraktive Steuer- und Sozialversicherungsvorteile

      Richtig ausgestaltet können Genussrechte gegenüber klassischen Bonus- und Vergütungsmodellen erhebliche Vorteile bieten. Bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem können zusätzlich zum regulären Arbeitslohn lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden (§ 3 Nr. 39 EStG).

      Davon profitieren beide Seiten: Mitarbeitende erhalten einen höheren Nettovorteil, Unternehmen reduzieren Lohnnebenkosten und erhöhen gleichzeitig die Wirkung ihrer Incentivierung. Voraussetzung ist, dass die Beteiligungsmöglichkeit grundsätzlich allen Mitarbeitenden offensteht. 


      Bereit für ein Gespräch?

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      Ein vereinfachtes Beispiel:

      2.000 Euro Weihnachtsgeld kosten das Unternehmen inkl. Sozialabgaben rund 2.400 Euro – beim Mitarbeitenden kommen im ungünstigsten Fall nur rund 1.000 Euro an.

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      Alternativ lässt sich mit einem Genussrecht

      • derselbe Nettovorteil bereits mit 1.000 Euro erzielen (Ersparnis bis zu 1.400 Euro je Mitarbeitendem) oder
      • der volle Betrag von 2.000 Euro gewähren – bei einer Kostenersparnis von 400 Euro je Mitarbeitendem und gleichzeitig höherer wahrgenommener Wertschätzung.

      Mehr Bindung. Mehr Motivation. Mehr Flexibilität.

      Genussrechte werden meist zu Beginn eines Geschäftsjahres ausgegeben und erst nach einer definierten Laufzeit (i. d. R. ein Jahr) sowie bei Eintritt festgelegter Bedingungen ausgezahlt. Das schafft eine langfristige finanzielle Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen.

      Die Verzinsung der Genussrechte kann individuell ausgestaltet und gezielt an den Unternehmenszielen ausgerichtet werden. In der Praxis erfolgt dies häufig durch eine Kopplung an zentrale Erfolgs­kennzahlen wie den Jahresüberschuss oder das EBIT.

      Ein weiterer Vorteil: Erträge aus Genussrechten werden je nach Ausgestaltung mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) statt mit bis zu 45 Prozent Lohnsteuer (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) besteuert – ein oft ungenutzter Nettovorteil bei geringerem Gesamtaufwand.


      Schaubild

      So unterstützen wir Sie

      Von der ersten Idee bis zur laufenden Administration begleiten wir Sie bei der Einführung oder Weiterentwicklung von Beteiligungsprogrammen:


      • Analyse und Konzeption
        • Analyse Ihrer unternehmensindividuellen Herausforderungen und Ziele
        • Simulationsrechnung zur Veranschaulichung der steuerlichen Effekte 
      • Steuerliche und rechtliche Strukturierung
        • Steuerliche Beratung zur optimalen Ausgestaltung sowie Unterstützung bei der Einholung einer möglichen Lohnsteueranrufungsauskunft
        • Entwurf der vertraglichen Dokumente (KPMG Law)
        • Wertermittlung für das ausgewählte Beteiligungsinstrument sowie betriebswirtschaftliche und bilanzielle Einordnung
      • Kommunikation & Administration
        • Kommunikation Ihres Programms an die Mitarbeitenden
        • Laufende Administration Ihres Beteiligungsprogramms

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      Ihre Ansprechperson

      Carmen Egermann

      Director, Tax, Global Mobility Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft