Es geht um nichts weniger als darum, eine Katastrophe abzuwenden: Das deutsche IT-Sicherheitsgesetz forderte Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS) bereits 2015 auf, sich vor Angriffen aus dem Netz besonders zu schützen und den IT-Grundschutz zu erhöhen. Das betrifft zum Beispiel Wasserwerke, Strombetreiber und Krankenhäuser. Sie sind verpflichtet, ihre IT-Infrastruktur gegen Angriffe von außen zu schützen und so die Informationssicherheit zu gewähren.
Dieser Kreis wurde durch die Gesetzesnovelle dieses Jahr noch einmal erweitert, etwa um Siedlungsabfallentsorgung, Rüstungshersteller und einige Zulieferer. Sie alle sind qua Gesetz verpflichtet, gemäß aktuellem Stand der Technik vorzusorgen, die IT-Sicherheit zu erhöhen und eventuelle Attacken oder IT-Störungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.
Das Gesetz war und ist dringend notwendig, gar keine Frage. Denn Cyber-Angriffe auf kritische Infrastruktur und deren IT-Systeme nehmen deutlich zu. Im aktuellen Lagebericht des BSI heißt es, die Situation sei angespannt bis kritisch. Es ist also essenziell für die Sicherheit und Versorgung in Deutschland, dass betroffene Unternehmen besonders gut aufpassen und ihre IT-Systeme entsprechend schützen.