Wer von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört hat, dürfte sich über die EU-Digitalstrategie, insbesondere den Data Act, wundern. Denn während die DSGVO einen strengen Schutz von Daten einfordert, verlangt der Data Act unter anderem, dass Unternehmen die Nutzungsdaten von Kund:innen, die bei der Verwendung vernetzter Produkten anfallen, teilen.
Neue Technologien und Anwendungen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) sprießen quasi aus dem Boden – nur nicht in Europa. Ein Grund dafür könnte sein, dass europäische Unternehmen mit vielen Regularien zu kämpfen haben, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Unternehmen in China und den USA haben es in dieser Hinsicht zum Teil leichter und sind oft schneller. Mit der Digitalstrategie will die Europäische Kommission nun die Datenwirtschaft in Europa fördern und einen „Binnenmarkt für Daten“ schaffen. Dieser soll der europäischen Wirtschaft einen Schub verpassen: Europa soll nicht nur wettbewerbsfähig, sondern Spitzenreiter einer datengesteuerten Gesellschaft werden.
Für technologischen Fortschritt benötigen Unternehmen Daten. Diese sollen künftig in Europa einfacher verfügbar sein. Gleichzeitig möchte die EU-Kommission aber auch für mehr Sicherheit sorgen, vor allem beim Einsatz von KI.
Die Kehrseite der europäischen Datenstrategie: Sie enthält auch wieder viele neue Rechtsvorschriften. Manche scheinen teilweise sogar widersprüchlich zu bestehendem Recht zu sein. Neben dem Data Act sind zwei weitere Verordnungen beispielhaft zu nennen: der AI Act und der Digital Services Act.