Das Management von Drittparteienrisiken steht auf der Agenda der europäischen Bankenaufsicht weiter ganz oben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) im Januar 2025 gelten für das IT-Outsourcing in der Finanzindustrie – das unter DORA als Third Party Risk Management (TPRM), also Drittparteienrisikomanagement, subsummiert wird – neue Regeln.
Nun hat die European Banking Authority (EBA) „Guidelines on the sound management of third-party risk“ zur Konsultation vorgelegt. Damit sollen nicht nur die bisherigen EBA-Guidelines zum Thema Outsourcing ersetzt, sondern neue Maßstäbe für die nicht unter die DORA fallenden Auslagerungen gesetzt werden.
Das Ziel: Die EBA-Guidelines sollen weiterentwickelt und insbesondere mit der DORA harmonisiert werden. Der Entwurf kann bis zum 8. Oktober 2025 kommentiert werden.
Von besonderer Bedeutung ist das Konsultationspapier der EBA für Institute, die direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden – die sogenannten Significant Institutions (SIs). Denn nach der Finalisierung und Veröffentlichung der neuen Richtlinien bleibt ihnen eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, um die Vorgaben anzuwenden und – dieser Punkt ist besonders hervorzuheben – für Bestandsverträge umzusetzen.
Die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die BaFin) sind aufgefordert, die Anforderungen in ihre Vorgaben zu übernehmen. Auch die national beaufsichtigten Banken – die Less Significant Institutions (LSIs) – müssen die Guidelines dann also zeitnah erfüllen.