Cyberangriffe, geopolitische Spannungen oder die Insolvenz eines zentralen IKT-Drittdienstleisters: Die letzten Jahre haben gezeigt, wie verletzlich auch robuste Finanzinstitute in ihrem Geschäftsbetrieb sein können. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) reagiert darauf mit einer klaren Botschaft: Digitale Belastbarkeit muss planbar sein, auch wenn ein IKT-Drittdienstleister ausfällt.
Die europäische Finanzaufsicht hat auf diesen Zusammenhang auch mit einer Liste der als kritisch einzustufenden IKT-Drittanbieter reagiert. Die Institute müssen aber selbst im Blick haben, welche Funktionen und Prozesse im Betrieb gemäß DORA als kritisch oder wichtig einzustufen sind.
Doch zwischen regulatorischem Anspruch und praktischer Umsetzung klafft oft eine Lücke. Das Auslagerungsmanagement ist einer der Knackpunkte bei der Umsetzung von DORA , so die Erfahrungen aus dem ersten Jahr der DORA-Umsetzung. Seit Anfang 2025 verlangt DORA von Finanzinstituten, sogenannte Ausstiegspläne (auch Exit-Pläne genannt) vorzuhalten – und das nicht nur für wesentliche Auslagerungen, sondern auch für IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen.
Ein Ausstiegsplan gewinnt dabei nicht nur in klassischen Krisensituationen an Bedeutung. Auch regulatorische Gründe können einen Anbieterwechsel erforderlich machen – etwa dann, wenn ein IKT-Drittdienstleister regulatorische Anforderungen nicht erfüllt oder deren Umsetzung verweigert. In solchen Fällen entsteht für das auslagernde Institut ein unmittelbares Compliance-Risiko, selbst wenn der Dienstleister operativ weiterhin Leistungen erbringt.
Viele Finanzinstitute merken erst jetzt, dass ein funktionierender Ausstiegsplan nicht nur eine formale Pflicht ist – er ist ein wichtiger Baustein dafür, auch im Ernstfall die Geschäfte weiterführen zu können.