Fast alle Menschen haben ältere Verwandte, die das Internet und digitale Angebote meiden. Das wird immer mehr zum Problem, da es immer weniger analoge und stattdessen mehr digitale Vertriebswege und Dienstleistungen gibt. Das ist auch im Finanzsektor der Fall. In den letzten Jahren haben Banken einen großen Anteil ihrer Filialen geschlossen. Sie setzen verstärkt auf Online-Banking. Für Menschen mit Sehbehinderungen oder mit kognitiven Einschränkungen sowie für ältere Personen kann das jedoch eine Hürde sein. Damit alle auch am digitalen Leben teilhaben können, hat der Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen. Es gilt ab dem 28. Juni 2025. Bis dahin müssen Produkte, Dienstleistungen und Apps digital barrierefrei sein.
Hintergrund des Gesetzes ist die EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA). Die Europäische Union verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen.