Es kommt zudem vor, dass Angreifer zusätzlichen Schaden anrichten, indem sie gegebenenfalls existierende Online-Backupstände löschen und IT-Systeme verschlüsseln. Benutzer sehen zu diesem Zeitpunkt nur noch eine Erpressermeldung auf dem Bildschirm und jedweder Zugriff wird blockiert.
Wenn der Angreifer sowohl hinsichtlich des Datenlecks als auch der Verschlüsselung erfolgreich waren, spricht man von der Double Extortion, zu Deutsch: doppelte Erpressung. Denn zum einen sind die eigenen Daten nun für das Unternehmen nicht mehr nutzbar, zum anderen wird nach dem Diebstahl angedroht, die Daten im Darknet zu veröffentlichen.
Zu diesem Zeitpunkt sieht sich das Unternehmen einer Vielzahl von technischen, organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt und es ergeben sich diverse Fragen aus ganz unterschiedlichen Richtungen.
Wichtig zu beantworten ist nun die Frage: Wie sollten Technik und IT-Sicherheit reagieren? Klar ist: Nach Bekanntwerden des Cybervorfalls ist für Unternehmen schnellstmöglich zu eruieren, wie das womöglich noch existierende Datenleck technisch zu schließen ist. Zeitgleich sollte überprüft werden, welche Systeme und Programme im Visier der Angreifer waren. Befinden sich die Angreifer womöglich sogar noch im Netz, sind sofortige Maßnahmen zur eindeutigen Identifizierung betroffener Systeme und zum Ausschluss des Angreifers erforderlich. Im weiteren Verlauf der Angriffsanalyse ist nicht nur das Ermitteln des „Patient Zero“ erforderlich, also des ursprünglichen Einfallstors, sondern auch das Aufspüren potenzieller Hintertüren (sog. Backdoors).
Es folgt eine umfassende forensische Aufarbeitung des schwerwiegenden Zwischenfalls. Das betroffene Unternehmen stellt gemeinsam mit den IT-Forensikern fest, welche Systeme durch die Angreifer erreicht und kompromittiert wurden und – sofern bereits möglich – aus welchen Systemen die gestohlenen Dateien stammen und wie umfangreich das Datenleck war oder noch ist.
Die entwendeten Daten werden abschließend detailliert identifiziert. Das erfolgt in der Praxis zu Beginn nicht selten über die von den Angreifern geschickten Listen, in denen die entwendeten Daten aufgeführt sind. Die Cyberkriminellen versenden diese Listen („Threat Actor Lists“), um zu belegen, dass sie die Beute tatsächlich besitzen. Die Datensätze aus der Liste werden in den eigenen Systemen nachvollzogen und abgeglichen. So kann auch herausgefunden werden, wie tiefgehend der Eingriff der Unbekannten war. Diese Ermittlungen geben nicht zuletzt Aufschluss über etwaige gesetzliche oder regulatorische Meldepflichten (s. folgendes Kapitel).