Die neue Ausrichtung der Regulierung eröffnet zwar mehr Spielräume, zeigt in der Praxis jedoch auch klare Grenzen. Während Institute grundsätzlich differenzierter bewerten und Kontext stärker berücksichtigen können, entstehen gleichzeitig neue Grauzonen. Insbesondere die Abgrenzung, wann eine IKT-Komponente wesentlich ist oder lediglich unterstützend wirkt, wird zunehmend zur Auslegungssache.
Diese Unschärfen machen deutlich, dass die neue Freiheit nicht beliebig genutzt werden kann. Ein Beispiel dafür ist die Auslagerung von Callcenter-Tätigkeiten. Institute können angeben, dass für die Dienstleistung IT-Komponenten genutzt werden müssen. Damit würde die vorher (wesentliche) Auslagerung nur zu einer (nicht kritischen oder wichtigen) IKT-Dienstleistung nach DORA und fällt gemäß AT 9 Textziffer 1 der MaRisk nicht in den Anwendungsbereich.
Die Auswirkungen wären gravierend, da die Leistung automatisch geringeren Anforderungen unterliegt. Genau hier greift dann das Proportionalitätsprinzip: Die Verantwortung für die Einordnung liegt beim Institut. Die Kategorisierung innerhalb der Tools für Governance, Risk und Compliance (GRC) muss überarbeitet werden.
Die geforderte klare Trennung zwischen IKT-Dienstleistungen nach DORA und klassischen Auslagerungen nach MaRisk kann grundsätzlich auch in bestehenden GRC-Tools erfolgen. Das erfordert aber eine Überarbeitung der zugrunde liegenden Kategorisierung und Logik. Klassische Systeme sind meist auf einfache, eindimensionale Klassifikationen ausgelegt.
In der Praxis müssen Dienstleistungen jedoch differenzierter eingeordnet werden, insbesondere bei hybriden Leistungen mit fachlichen und IKT-Komponenten. Durch die klare Trennung von IKT-Dienstleistungen (welche unter DORA fallen) und Auslagerungen gemäß MaRisk muss ermöglicht werden, die jeweilige Komponente zu gewichten, um die Kategorisierung nachvollziehbar in die eine oder andere Richtung gewährleisten zu können.
Dafür reichen bestehende gemischte Kategorien und Entscheidungsstrukturen häufig nicht aus. Die Herausforderung liegt somit weniger in der technischen Möglichkeit der Einordnung, sondern in der fehlenden inhaltlichen Ausgestaltung im Tool. Ohne angepasste Kategorisierungen, klare Entscheidungslogiken und unterstützende Leitfragen entstehen inkonsistente Bewertungen und mangelnde Nachvollziehbarkeit.