Verpackungsabfall ist weltweit ein großes Problem. Innerhalb der EU ist Deutschland Spitzenreiter: 237 Kilogramm pro Kopf fielen laut Statistischem Bundesamt hier 2021 an. Knapp die Hälfte des in der EU verwendeten Kunststoff und Papier werden für Verpackungen benötigt, hat die EU-Kommission ermittelt. Gesetzgeber auf nationaler und EU-Ebene wollen die Müllberge reduzieren. Dieses Ziel ist Bestandteil des Green Deals der EU. Der Lösungsansatz lautet Vermeidung und Recycling.
In Deutschland ist der Umgang mit Verpackungen bereits gesetzlich geregelt. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit 2019 in Kraft und wurde 2022 und 2023 verschärft. Zusätzlich gelten seit 2024 das Einwegkunststofffondsgesetz und die Einwegkunststofffondsverordnung. Mit der Verpackungsverordnung hat die EU nun weitere Regelungen auf den Weg gebracht.
Trotz allem gibt es immer noch zahlreiche Unternehmen, denen nicht bewusst ist, dass und in welchem Ausmaß sie betroffen sind. Dabei drohen erhebliche Sanktionen. Und die Erfahrung zeigt: Mangelnde Compliance in Bezug auf Verpackungen rächt sich. Umweltorganisationen sind wachsam und bringen Rechtsverstöße zur Anzeige. Einige Klagen gegen Konzerne, Supermarkt- und Fast-Food-Ketten waren bereits erfolgreich. Was Unternehmen schon jetzt beachten müssen und was mit der EU-Verpackungsverordnung auf sie zukommt, haben wir den Experten für Umweltrecht, KPMG Law-Partner Dr. Simon Meyer, gefragt.