Im EU-Amtsblatt vom 3. September 2026 sind die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1167 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1166 veröffentlicht worden, die den CRR-Rahmen für das operationelle Risiko ergänzen.
Die Delegierte Verordnung 2026/1167 konkretisiert die Berechnung des Geschäftsindikators und die Behandlung verschiedener Ertrags-, Aufwands- und Verlustpositionen für die Ermittlung operationeller Risiken. Die Durchführungsverordnung 2026/1166 legt ergänzend fest, wie die Bestandteile des Geschäftsindikators den entsprechenden Positionen des aufsichtlichen Meldewesens (FINREP) zuzuordnen sind. Die Regelungen sollen eine einheitliche Anwendung der Vorgaben zum operationellen Risiko und eine konsistente aufsichtsrechtliche Berichterstattung in der EU gewährleisten.