Die staatlich geförderte private Altersvorsorge steht vor einem Neustart: Mit der Einführung eines Altersvorsorgedepots und dem Beschluss einer Frühstart-Rente verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Menschen zu einer kapitalgedeckten Vorsorge zu animieren, Vorsorgeaktivitäten zu vereinfachen und private Vorsorgeangebote attraktiver zu machen.
Das Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag im März beschlossen, und die Frühstartrente soll ebenfalls zügig auf den Weg gebracht werden. Denn der Reformdruck ist hoch: Klassische staatlich geförderte Produkte, insbesondere Riester-Verträge, verlieren seit Jahren an Bedeutung. Die Zahl der Neuabschlüsse ist seit 2017 rückläufig. Hohe Garantievorgaben, komplexe Fördermechanismen und eine eingeschränkte Kapitalmarktbeteiligung haben die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber modernen Anlagealternativen geschwächt.
Gleichzeitig verzeichnet der europäische ETF-Markt ein dynamisches Wachstum. Indexbasierte Anlageprodukte werden zunehmend genutzt, gelten sie doch für den Vermögensaufbau als effizient, transparent und kostengünstig.
Deshalb sollen garantielastige, teure und regulatorisch begrenzte Lösungen durch einfachere, transparente Modelle ergänzt oder ersetzt werden: mit der sogenannten Frühstart-Rente, die bereits Kinder ab sechs Jahren gezielt fördern soll, und mit dem Altersvorsorgedepot.