Pünktlich zum Anpfiff der Fußball-Europameisterschaft 2024 hat die Europäische Union neue Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Auch der Fußball ist davon betroffen. Durch die neue Verordnung sollen strukturelle Schwachstellen im Bereich des Geldwäsche-Risikomanagements beseitigt werden.
Herzstück des Legislativpakets bildet die EU-Geldwäscheverordnung, die am 30. Mai 2024 gemeinsam mit der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde. Sie tritt drei Jahre nach Veröffentlichung in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Insofern ersetzt die Verordnung die derzeit bestehenden nationalen Geldwäscheregelungen – darunter auch das deutsche Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz „Geldwäschegesetz“) – und trägt zur Harmonisierung der Vorkehrungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im europäischen Binnenmarkt bei.