Die Retail-Investment-Strategie (RIS) der EU wird zahlreiche Kernprozesse der Finanzindustrie verändern – von Product Governance über Zuwendungen, Eignung, Angemessenheitsanforderungen, Kundenklassifizierung bis hin zu IT-Anforderungen zu Transparenzpflichten.
EU-Retail-Investment-Strategie: Politischer Rahmen und Zeitplan
Seit der politischen Einigung zur RIS im Dezember 2025 wurden die Regulierungsentwürfe (EU-Gesetzgebung) im sog. technischen Trilog des EU-Gesetzgebungsverfahrens finalisiert und ausformuliert; dies sollte bis April 2026 abgeschlossen sein. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sollte bis Mitte 2026 erfolgen, sodass mit einer Umsetzung für Ende 2028 zu rechnen war (Ausnahme: Umsetzung der PRIIPS-Vorgaben, Richtlinien für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger, sollte bis Ende 2027 abgeschlossen sein).
Es kam jedoch zu einer Verzögerung, weil fünf Staaten, unter ihnen auch Deutschland, gegen die Umsetzung des politischen erzielten Kompromisses interveniert haben. Sie forderten u.a. Nachverhandlungen und bürokratische Erleichterung analog der sog. Omnibus-Verfahren in anderen EU-Regulierungsvorhaben.
Auch wenn die konkrete Verabschiedung noch ungewiss ist, soll der dargestellte Zeitplan weiter verfolgt werden.
Derzeit dringt wenig aus den Arbeitsgruppen nach außen. Ein Veröffentlichungszeitpunkt könnte aber das Ausscheiden Dänemarks aus Trio-(Rats)Präsidentschaft zum Ende Juni 2026 darstellen.
Die RIS verschärft das ohnehin komplexe Regelwerk mit tiefen Eingriffen in die Vertriebsrichtlinien MiFID II und IDD sowie in Verordnungen zu PRIIPs- und OGAW-Produkten weiter und löst damit erheblichen Anpassungsbedarf aus. Obwohl die Anwendungsfrist noch einige Zeit entfernt scheint, sind die Auswirkungen so umfassend, dass Banken, Versicherer und Asset Manager früh mit der Vorbereitung beginnen sollten.
Zentrale Schwerpunkte der RIS
Ihre Ansprechperson
Oliver Thiel
Senior Manager, Financial Services, Management Consulting Insurance
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft