Die FIU hat unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit geäußerten Vorschläge und Anregungen der Verpflichteten das bisherige Verfahren grundlegend überarbeitet und ein neues Konzept entwickelt.
Neben dem Rückmeldekonzept wurde auch das Rückmeldewesen angepasst sowie für die Rückmeldungen gemäß § 41 Abs. 2 und 3 GwG aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Löschroutine von 28 Tagen festgelegt.
Alle relevanten Informationen finden Sie in dem FIU-Fachbeitrag vom 19. August 2026 unter diesem Link.