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      Omnibus I Paket: Anwendung neuer Regeln wird verschoben

      Am 3. April 2025 timmte das Europäische Parlament für ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

      Mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen unterstützten die Abgeordneten den Vorschlag der Kommission, der Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist.

      Mit dem angenommenen Vorschlag wird die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) um zwei Jahre für kleinere und mittlere Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallen, verschoben. Auch die Anwendung der neuen “Due-Diligence“-Vorschriften (CSDDD) für Unternehmen und ihre Geschäftspartner startet ein Jahr später.

      Weitere Details entnehmen Sie der der Pressemeldung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2025.

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      Christoph Betz

      Partner, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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      Partner, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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      Partner, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


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