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      Im EU-Amtsblatt vom 19. November 2024 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2024/2883 der Kommission vom 18. November 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit“ veröffentlicht worden.

      Demnach berechnen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ihre versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 anhand der in Art. 1 Abs. 2 aufgeführten technischen Informationen. Sie finden die Durchführungsverordnung unter diesem Link.

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