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      Im EU-Amtsblatt vom 2. Juli 2025 ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2025/532 der Kommission vom 24. März 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Aspekte, die ein Finanzunternehmen bei der Untervergabe von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen bestimmen und bewerten muss“ veröffentlicht worden. 

      Die delegierte Verordnung bezieht sich insbesondere auf die Sorgfaltspflicht und Risikobewertung in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

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      Jens Siebert

      Partner, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

      Vaike Metzger

      Partnerin, Financial Services, Solution Lead IT Compliance & Cyber Security

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

      Peter Hertlein

      Partner, Financial Services, IT Compliance & Cyber-Resilienz

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


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