Am 26. Mai 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel der Richtlinie ist es, Umweltkriminalität in der Europäischen Union wirksamer zu verhindern und konsequenter zu verfolgen, indem Mindestanforderungen an Tatbestände und Sanktionen harmonisiert werden.
Für Deutschland folgt daraus eine umfassende Überarbeitung des Umweltstrafrechts. Die Änderungen führen zu einer strukturellen Verschärfung, die sowohl den materiell‑rechtlichen Anwendungsbereich als auch die strafprozessuale Durchsetzung deutlich erweitert und den Themenkomplex Umweltkriminalität nachhaltig in den Fokus rückt.