Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der WpI MaRisk am 24. August 2026 schließt die BaFin eine zentrale Lücke im Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute.
Das Rundschreiben 09/2026 konkretisiert erstmals eigenständig die Anforderungen an Geschäftsorganisation und Risikomanagement und löst damit die bisherige Orientierung an den bankaufsichtlichen MaRisk ab. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2027.
Die finale Fassung wurde nach Auswertung der Stellungnahmen gegenüber dem zweiten Konsultationsentwurf leicht angepasst und soll die Aufsichtserwartung noch klarer und transparenter formulieren.
Grundsätzlich bleibt es aber dabei: Bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Governance- und Risikomanagementstrukturen sollen kleine und mittlere Wertpapierinstituten mehr Flexibilität erhalten. Das ist nicht gleichzusetzen mit einer Absenkung des aufsichtlichen Anspruchs. Vielmehr rücken Eigenverantwortung, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und eine belastbare Dokumentation stärker in den Mittelpunkt.