Ein wesentlicher Aspekt des Diskussionspapiers ist die aufsichtliche Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen bestehender Model-Change-Prozesse. Mehrere der skizzierten Erleichterungen dürften formale Modelländerungen auslösen – teilweise sogar materielle Modelländerungen.
Damit entsteht ein Spannungsfeld: Sobald die Umsetzung einer Vereinfachung eine materielle Modelländerung auslöst, kann der damit verbundene Aufwand steigen. Die notwendige Dokumentation, Validierung, Governance und gegebenenfalls die Genehmigung durch die Aufsicht könnten den praktischen Vorteil der Vereinfachung schnell wieder neutralisieren.
Für Institute wäre es deshalb wichtig, dass solche Anpassungen ohne materielle Modelländerungen möglich sind. Andernfalls droht, dass viele der vorgesehenen Vereinfachungen aus Effizienzgründen kaum genutzt werden.
Ergänzend ist anzumerken, dass entsprechende Erleichterungen im Umgang mit Model‑Change‑Prozessen bereits von der EZB und der EBA aufgegriffen wurden. So hat die EZB am 30. März einen Artikel veröffentlicht, in dem eine beschleunigte Behandlung von materiellen Modelländerungen angekündigt wird. Parallel dazu hat die EBA ihren finalen Bericht zu den RTS für Modelländerungen vorgelegt, mit dem eine veränderte Materialitätseinstufung eingeführt wird. Zahlreiche Änderungen, die bislang als materiell galten, sollen künftig als ex‑ante‑ oder sogar ex‑post‑Änderungen klassifiziert werden können.