„Woher soll man so etwas denn wissen?“ Dies fragte mich kürzlich eine Immobilienbesitzerin, die eine Immobilie vermietete und bei der das Finanzamt nicht mehr alle Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen wollte.
Was war geschehen? Die Dame hatte eine Wohnimmobilie geerbt, die einen größeren Modernisierungsstau hatte. Neben der Gebäudeabschreibung und Darlehenszinsen wurden höhere Modernisierungsaufwendungen für Bäder, Heizung und Fenster angesetzt. Das Finanzamt wollte diese Werbungskosten aber nur anteilig berücksichtigen, da die Wohnung nach Auffassung des Finanzamtes verbilligt vermietet wurde.