Das BMF vertritt die Auffassung, dass das Stand-Alone-Rating ‒ also die Abschätzung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit einer Konzerngesellschaft ‒ einer inländischen Darlehensnehmerin im Konzernverbund besser sein kann als das Gruppenrating. Diese Auffassung vertritt die Finanzverwaltung bereits vehement in vielen aktuell laufenden Betriebsprüfungen. Dabei wird von der Betriebsprüfung im ersten Schritt das Rating verwendet, das aus einem Ratingtool resultiert, beispielsweise anhand der Finanzkennzahlen der Darlehensnehmerin (vgl. auch unseren Newsletter vom Juni zur Abschätzung von Kreditausfallwahrscheinlichkeiten). In einem zweiten Schritt wird es mit dem Gruppenrating verglichen: Ist das Stand-Alone-Rating besser als das Gruppenrating, wird auf ersteres abgestellt. Ist das Stand-Alone-Rating schlechter als das Gruppenrating, wird das Stand-Alone-Rating oftmals pauschal auf das Gruppenrating angehoben.
Diese Auffassung steht im Widerspruch zur etablierten Beratungspraxis, die auf Guidance von Standard&Poor’s (S&P) verweist. S&P stellt klar, dass Konzernunternehmen maximal das Gruppenrating genießen können, sofern sie nicht rechtlich besonders isoliert sind. Dies ignoriert die Betriebsprüfung.
Ist das Stand-Alone-Rating schlechter als das Gruppenrating, kann laut S&P durch die strategische Relevanz – im Steuerjargon „Konzernrückhalt“ – das Rating verbessert werden. Sofern es sich um keine Kerngesellschaft handelt oder das Stand-Alone-Rating dem Gruppenrating entspricht, maximal nur bis zu einen Notch unter dem Gruppenrating.
Interessanterweise orientiert sich das BMF stark am Konzept von S&P, das fünf Ratingkategorien innerhalb eines Konzerns beschreibt, und nennt ebenfalls diese Kategorien und die Kriterien dafür. Allerdings wird nicht deutlich, ob die Deckelung des Ratings der Konzerngesellschaft durch das Gruppenrating gilt oder nicht.
Hier stellen sich viele Fragezeichen. Eine erhebliche Rechtsunsicherheit entsteht. Die Branche hofft auf Klarstellungen in der finalen Fassung des BMF-Schreibens.