Auch in Zukunft bleibt es rund um den Datenschutz spannend. Unternehmen werden weiterhin mit Innovationen konfrontiert sein, bei denen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden und die damit neue Datenschutzfragen aufwerfen. Zum Beispiel beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Neben den Anforderungen der DSGVO müssen Unternehmen dabei auch die weitere regulatorische Entwicklung im Blick behalten. So plant die Europäische Kommission beispielsweise ein Gesetz über künstliche Intelligenz, das Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung entsprechender Technologien zu berücksichtigen hätten.
Ebenso gilt es, die Entwicklungen zur Regulierung des digitalen EU-Raums im Auge zu behalten. Im Juli 2022 stimmte das Europäische Parlament dem EU-Paket zu digitalen Diensten zu, das aus zwei Gesetzen besteht – dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act. Beide Gesetze werden im Jahr 2024 unmittelbare Geltung in der gesamten EU entfalten und sind von Unternehmen entsprechend umzusetzen.
Gleiches gilt für die verschärften Rechtsvorschriften zur Sicherung eines hohen Cybersicherheitsniveaus in der gesamten EU: Die sogenannte NIS 2-Richtlinie, die die derzeit geltende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit ersetzen soll, fordert von Unternehmen umfangreiche Risikomanagementmaßnahmen und etabliert Meldepflichten bei Vorfällen im Bereich Cybersicherheit. Bei NIS 2 lassen sich Parallelen zur DSGVO erkennen, insbesondere was die strengen Meldepflichten bei Vorfällen, erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen sowie die hohen drohenden Bußgelder betrifft (bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes bei Verstößen gegen die Anforderungen). Zwar müssen die EU-Staaten die Richtlinie erst bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Dennoch sollten Unternehmen sich bereits heute mit der Betroffenheit und den Anforderungen auseinandersetzen und die erforderlichen Umsetzungsbedarfe analysieren.
Nach fünf Jahren DSGVO zeigt sich immer noch: Das Regelwerk birgt Unsicherheiten in der Auslegung und Operationalisierung. Unternehmen sollten insbesondere die aktuellen Entwicklungen stets im Auge behalten, um kurzfristig reagieren zu können. Dies gilt auch für die weiteren gesetzlichen Neuerungen wie beispielsweise das KI-Gesetz, den EU-Pakt zu digitalen Diensten und die Richtlinie NIS 2, die Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten haben.