Die langwierigen regulatorischen Prozesse haben dazu geführt, dass große Handelsbuchinstitute ihre FRTB-Modellansätze bereits weitgehend implementiert haben. Viele Banken berichten bereits seit 2021 parallel unter dem neuen FRTB-Standardansatz (FRTB-SA). Dieser hat sich als bevorzugte Methodik für Institute mit wesentlichen Handelsaktivitäten in Deutschland abgezeichnet.
Viele Institute stehen dabei vor einem Wechsel: Mit der Umstellung geben sie ihre internen Modelle auf und setzen künftig auf den Standardansatz. Doch solange die Kapitalanforderungen noch nach bestehenden Standardansätzen und internen Modellen berechnet werden, entsteht eine paradoxe Situation:
- Einerseits sind Banken mit dem FRTB-Standardansatz bereits vertraut, analysieren die Ergebnisse intern und haben Sonderfälle in ihren Beständen berücksichtigt.
- Andererseits wurde der Standardansatz bislang kaum durch Aufsichtsprüfungen validiert, sodass noch keine Best Practice für die regulatorische Auslegung existiert.
Das Ziel einer methodischen Vereinheitlichung der Marktpreisrisikoermittlung in der EU ist damit noch nicht erreicht. Vielmehr ist zu vermuten, dass sich in den letzten Jahren zahlreiche institutsindividuelle Interpretationen herausgebildet haben. In der nächsten Zeit – und insbesondere nach dem Inkrafttreten von FRTB – ist daher mit einer Initiative der Aufsicht zur bankübergreifenden methodischen Angleichung und Stärkung der Governance zu rechnen.
Viele Banken haben im Rahmen des EZB Targeted Review FRTB-SA erste Einblicke in die künftige Aufsichtspraxis erhalten. Durch die Befüllung eines umfassenden Fragebogens zur FRTB-Standardansatz-Methodik und anschließende Gespräche mit den Aufsehern liegen ihnen nun erste Findings und Observations zur Bearbeitung vor.
Dabei werden – so zumindest unser Eindruck – die Erwartungen an den Standardansatz näher an die Anforderungen an interne Modelle heranrücken. Das betrifft insbesondere die Abbildung in Neuproduktprozessen, die Dokumentation und die Validierung von Input-Parametern.