Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti‑Money Laundering Regulation, AMLR) bringt für Finanzunternehmen ein harmonisiertes EU‑Regelwerk und außerdem mit der AMLA eine europaweit einheitlich handelnde Aufsichtsbehörde. Sie verändert auch die Rolle des Geldwäschebeauftragten.
Besonders spürbar wird das beim Thema Auslagerung: Die bisherige Praxis von Banken und Co., Aufgaben der Geldwäscheprävention komplett an Dienstleister abzugeben, wird in ihrer bisherigen Form mit der Umsetzung der AMLR weitgehend beendet und auf operative Unterstützungsleistungen begrenzt, betont KPMG-Experte Daniel Schäfer im Interview. Auslagerungen bleiben weiter möglich, werden aber an enge Voraussetzungen geknüpft.